Fördermittelberatung

Unterstützung bei der Beantragung von BALM (BAG) De-minimis

Das Förderprogramm des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität, ehemals BAG), die De-minimis. Gefördert werden pro Lkw ab 7,5 T zGm bis zu 2.000,00 EUR jährlich bzw. maximal 33.000,00 EUR pro Unternehmen.

Wir unterstützen Sie und übernehmen die Antragsstellung. Somit verpassen Sie keine Frist und wir holen die maximale Förderungssumme für Sie raus.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Grundsätzlich sind die förderfähigen Maßnahmen in drei Bereiche gegliedert:

Fahrzeug­bezogene Maßnahmen

Personen­bezogene Maßnahmen

Maßnahmen zur Effizienz­steigerung

Fahrzeugbezogene Maßnahmen
  • 1.1 Kauf, Miete und Leasing von Fahrerassistenzsystemen sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb.
  • 1.2 Ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze.
  • 1.3 Kauf, Miete und Leasing von zusätzlichen, über-obligatorischen Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug
  • 1.5 Kauf, Miete und Leasing / Ersatzbeschaffung / Installation von Kühltrennwänden
  • 1.6 Aufwendungen für aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands
  • 1.7 Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung/ Installation von Partikelminderungssystemen
  • 1.8 Aufwendungen für überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug, zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs
  • 1.9 Kauf, Miete und Leasing/Ersatzbeschaffung von lärm-/geräuscharmen Reifen, rollwiderstandsoptimierten Reifen
  • 1.10 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen (Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff, Ladung) (Die Maßnahmennummern 1.4 Ladungssicherung ist seit 2023 nicht mehr förderfähig.)

Die Aufwendungen für zusätzliche, überobligatorische Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung für Fahr- und Ladepersonal sowie der Disponenten ist seit 2023 nicht mehr förderfähig.

Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
  • 3.1 Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
  • 3.2 Telematiksysteme
  • 3.3 Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen
  • 3.4 Kauf, Miete und Leasing/Wartung/Nutzung einer EDV-gestützten Anbindung an Kommunikationsplattformen/ Informationssysteme für eine intelligente Transportlogistik
  • 3.5 Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende Beratungen

Stellen Sie jetzt mit uns Ihren
De-Minimis Förder­mittel­antrag!

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BALM De-minimis FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist die BALM De-minimis Förderung?

Die BALM De-minimis-Förderung ist eine finanzielle Unterstützung des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM ehemals BAG) für Unternehmen, mit schweren Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, die gewerblichen Güterverkehr oder Werkverkehr betreiben.

Wer ist für die BALM De-minimis Förderung berechtigt?

Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die gewerblichen Güterverkehr oder Werkverkehr betreiben und Halter oder Eigentümer von mindestens einem schweren Nutzfahrzeug ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sind.

Was wird duch die BALM De-minimis gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umweltschutz, sowie Telematiklösungen.

Wie hoch ist die BALM De-minimis Förderung?

Die maximale Förderung beträgt 2.000,- EUR pro Fahrzeug, und 33.000,- EUR pro Unternehmen und Förderzeitraum.

Wie lange ist der Förderzeitraum der BALM De-minimis?

Der Förderzeitraum geht in der Regel von Januar bis Oktober.

Wie oft kann man die BALM de-minimis-Förderung beantragen?

Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Anträge, die ein Unternehmen stellen kann. Die maximale Förderung pro Unternehmen und Förderzeitraum bleibt jedoch gleich.

Muss ein Unternehmen die BALM De-minimis selbst beantragen?

Nein, es kann auch eine firmenexterne Person bzw. ein Unternehmen dafür beauftragt werden.