Die Incoterms 2020 als Übersicht
Herausgegeben von der ICC (Internationale Handelskammer in Paris; erstmals 1924) und werden seit dem ständig aktualisiert. Aktuelle Version: Incoterms 2020 (ab dem 01.01.2020 in Kraft getreten). Sie verhindern sprachlich und kulturell bedingte Missverständnisse.
Die Incoterms sind nur eine Empfehlung! Es können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden
Sie regeln den Kosten- und Gefahrenübergang von Verkäufer auf Käufer:
- Wer bezahlt Zölle und Steuern?
- Wer beschafft die für den Versand notwendigen Ein- und Ausfuhrdokumente?
- Wer zahlt die Verpackung, die Fracht und die (Transport-)Versicherungen?
- Wer zahlt Stand- und Verladegebühren
Wir unterscheiden E-,F,-C- und D-Klauseln:
- E-Klausel: Abholklausel
- F-Klauseln: Den Hauptlauf übernimmt immer noch der Käufer. Der Verkäufer kommt dem Käufer jedoch entgegen.
- C-Klauseln: Den Hauptlauf übernimmt der Verkäufer
- D-Klauseln: Der Verkäufer hat die maximale Verpflichtung
Es wird immer angegeben:
[Incoterm] [benannter Bestimmungs- bzw. Lieferort] Beispiel: FOB Shanghai oder EXW Hamburg
Diese Klauseln sind reine See- und Binnenschifftransportklauseln:
FAS, FOB, CFR, CIF (Sie finden in der Praxis zunehmend auch bei anderen Verkehrsträgern Verwendung). Selbstverständlich können für die See- und Binnenschifffahrt auch alle anderen Klauseln verwendet werden
Incoterms-Tabelle
Sämtliche Kosten und Gefahren trägt der Importeur. Somit stellt EXW die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar.
Die Kosten und Gefahren gehen vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware dem 1. Frachtführer übergeben wurde.
Die Kosten zahlt der Verkäufer bis Längsseite Schiff. Die Gefahr geht erst auf den Käufer über, sobald die Ware auf dem Schiff abgesetzt wurde.
Kosten und Gefahr trägt der Käufer, sobald die Ware auf dem Schiff abgesetzt wurde.
Der Verkäufer übernimmt alle Kosten bis die Ware im Bestimmungshafen ist. Die Gefahr geht bereits auf den Käufer über, sobald die Ware im Abgangshafen an Bord verladen wurde.
Wie CFR + der Verkäufer muss die Kosten für die Transportversicherung tragen.
Der Exporteur zahlt die Transportkosten bis zum Bestimmungsort und ist für die Exportabwicklung zuständig. Die Gefahr trägt der Importeur bereits sobald die Ware dem 1. Frachtführer übergeben wurde.
Wie CPT + der Verkäufer muss die Kosten für die Transportversicherung tragen.
Kosten- und Gefahren gehen auf den Importeur über, sobald die Ware an einem bestimmten Ort im Bestimmungshafen zur Verfügung gestellt wird.
Der Exporteur trägt sämtliche Kosten und Gefahren inkl. Einfuhrabgaben. DDP ist die Mindestverpflichtung für den Käufer. Der Käufer zahlt jedoch die Einfuhrabgaben und ist für die Ausfuhrabfertigung zuständig.
Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten und Gefahren bis die Ware am Bestimmungsort eingetroffen ist.